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57 Tage
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Verkauf zum Wunschpreis
Ø-Dauer bis zum Verkauf
Jahre Erfahrung
Es gibt viele Gründe, ein Haus zu verkaufen.
Ob wegen orts- oder platzbedingtem Umzug, Tod oder Scheidung: Das eigene Haus oder das der Eltern zu verkaufen, fällt meist nicht leicht. Man hat dort viel Zeit verbracht und es hängen jede Menge Erinnerungen daran. Ist ein Verkauf aber nötig, ist es umso wichtiger, dass Sie sich gut beraten lassen und einen professionellen Partner an Ihrer Seite haben. Diese Rolle möchte ich gerne für Sie übernehmen. Dank langjähriger Erfahrung als Immobilienmaklerin und Architektin kenne ich mich bestens mit dem Immobilienmarkt im Siegerland aus und weiß, wie man die besten Preise beim Hausverkauf erzielt. Ganz besonders wichtig ist mir aber auch eine persönliche und vertrauensvolle Beziehung zu meinen Kunden.
Wir haben unser Haus mit der Hilfe von Frau Steinau zu einem super Preis verkauft und sie hat sich um alles gekümmert. Top!
Helmut Stahlschmidt, Kreuztal
Im Gespräch mit Frau Steinau: Maklerin mit Herz
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Hausverkauf Schritt für Schritt
Sie werden beim kompletten Prozess von mir begleitet:
bewerben
organisieren
verhandeln
abschließen
Warum ich Ihnen helfen kann?
Weil ich meine Region wie meine Westentasche kenne.
Hausverkauf zum besten Preis
Als erfahrene Maklerin und Architektin kenne ich mich mit den Marktpreisen genau aus und hole für Sie das Maximum beim Verkauf raus.
Ich nehme Ihnen die Arbeit ab
Meine Aufgabe ist es, Sie maximal beim Verkaufsprozess zu entlasten und beim lästigen Papierkram zu unterstützen.
Profi für Region und Markt
Im Siegerland bin ich ein echtes Urgestein und kenne mich perfekt mit dem Immobillienmarkt dort aus.
Mehr als eine Maklerin
Ein persönliches und vertrauensvolles Verhältnis zu meinen Kunden liegt mir besonders am Herzen.
Ich habe immer ein offenes Ohr für Sie.
Hilfe beim Hausverkauf gesucht? Gerne schaue ich mir Ihre Immobilie an und führe für Sie eine kostenlose Wertermittlung durch. Ich nehme Ihnen so viel Arbeit wie möglich im Verkaufsprozess ab und stehe Ihnen jederzeit als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Lassen Sie uns zeitnah einen Termin vereinbaren – ich freue mich auf ein Kennenlernen!
Aktuelle Immobilien-Angebote
Häufig gestellte Fragen
Was Hausverkäufer besonders interessiert.
Um den Preis für Ihre Immobilie zu ermitteln, muss eine professionelle Wertermittlung durchgeführt werden. Hier spielen Lage, Alter, Zustand und Ausstattung eine Rolle. Das übernehme ich kostenlos für Sie.
Natürlich können Sie Ihr Haus auch ohne Makler verkaufen. Der Prozess kann dann allerdings deutlich länger dauern und Sie haben vor allem viel mehr Arbeit. Ein Makler kennt die aktuelle Marktlage und regelt alle Formalitäten; er bewirbt das Haus, kümmert sich um Besichtigungstermine und verhandelt den Preis.
Neben der Maklergebühr müssen Sie Kosten für Gutachten, einen Energieausweis und Grundbuchauszug einkalkulieren. Gegebenenfalls sollten Sie auch in Instandsetzung oder Renovierung investieren, um am Ende einen höheren Verkaufspreis erzielen zu können.
Ein Exposé ist quasi das Aushängeschild für Ihre Immobilie. Es handelt sich dabei um eine Sammlung aller wichtigen Daten – inklusive Fotos. Das Exposé beinhaltet Informationen zur Lage, dem Zustand und der Ausstattung des Hauses. Es kann sich um eine Mappe und/oder ein digitales Dokument handeln.
Das Grundbuch hat erheblichen Einfluss auf die Bewertung Ihrer Immobilie. Es enthält alle Informationen über Eigentumsverhältnisse, Belastungen und Dienstbarkeiten von Grundstücken, Liegenschaften und Objekten.
Rein rechtlich können Sie auch mehrere Makler gleichzeitig engagieren. Sinnvoll ist das allerdings nicht, weil dadurch potentielle Interessenten verwirrt werden. Sie werden mehrfach kontaktiert und haben Angst, die Maklerprovision auch mehrfach zahlen zu müssen. Das kann dazu führen, dass sie das Interesse an der Immobilie frühzeitig verlieren.
Ja, das müssen Sie auf jeden Fall. Erfahrene Makler bzw. Sachverständige werden diese in der Regel sowieso erkennen, aber Sie sind dazu verpflichtet, diese Mängel vor dem Verkauf anzugeben. Verschweigen Sie diese, kann der Käufer einen Teil des Kaufpreises zurückverlangen – oder im schlimmsten Fall sogar den kompletten Verkauf rückgängig machen.